Im Verkehrsrecht empfiehlt sich eine Beratung und Vertretung durch einen Anwalt. Oft geht es um hohe Summen, manchmal sogar um Ausgleichsansprüche bei Dauerschäden. Eine korrekte Auseinandersetzung mit einem solchen Konflikt ist daher von großer Wichtigkeit. Ich, Rechtsanwältin Sylvia Müller berate, sowie vertrete Sie bei:
Aktive Unfallregulierung (Regulierung des Fahrzeugschadens, Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagenkosten, Wertminderung etc.)
Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
Berechnung von Haushaltsführungsschäden und Erwerbsschäden
Ausgleichsansprüche beim Vorliegen von Dauerschäden
U.v.m.
Beziehen Sie im Verkehrsrecht unbedingt einen unabhängigen Anwalt mit ein. Rechtsanwälte seitens der Versicherung handeln
nicht in Ihrem Interesse. Die Einschaltung eines eigenen Anwaltes ist insofern für Sie vorteilhaft, da die gegnerische Versicherung dazu verpflichtet ist, die Kosten Ihres Rechtsanwaltes zu tragen. Ich sorge dafür, dass Ihre Ansprüche rechtmäßig durchgesetzt werden.
Wurden Sie in einen Unfall verwickelt oder sind Sie Verursacher eines Unfalls, rate ich Ihnen in jedem Fall einen Anwalt/ eine Anwältin einzuschalten. So können eine Unfallregulierung und entsprechende Forderungen und Ansprüche korrekt erfolgen. Vereinbaren Sie umgehend einen Termin, sodass ich die komplette Abwicklung, angefangen bei der Schadensmeldung bis zum Abschluss, der Auszahlung Ihrer Ansprüche übernehmen kann.