Ihre Anwältin für Sozialrecht in Magdeburg & Wolmirstedt
Leistungen im Sozialrecht in der Rechtsanwaltskanzlei Sylvia Müller
Ansprüche gegenüber dem Staat sind in den einzelnen Sozialgesetzbüchern geregelt. Dazu zählen neben Hartz IV/Bürgergeld auch die Grundsicherung, Kindergeld und sonstige Ansprüche, die gegenüber dem Staat bestehen, um ein menschenwürdiges Dasein führen zu können. Fehlen diese Leistungen, ist dies oft eine nicht zumutbare Belastung für den Mandanten. Ich, Rechtsanwältin Sylvia Müller, unterstütze Sie deshalb im Rechtsgebiet des Sozialrechts bei:
Prüfung von Ansprüchen auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld)
Bescheide vom Jobcenter sind häufig fehlerhaft. Eine anwaltliche Prüfung bringt Ihnen Sicherheit. Zum Beispiel kann ich für Sie:
- Die Bedarfsrechnung genau prüfen
- Aufforderungen zur Kostensenkung bei Unterkunft und Heizung prüfen und ggf. abwehren
- Ihnen helfen, Sonderansprüche bei Schwangerschaft, medizinischen Bedarfen oder Alleinerziehung durchzusetzen
- Rechtliche Gegenwehr Sanktionen leisten
- Prüfen, ob Einkommen korrekt angerechnet und Freibeträge berücksichtigt wurden
Prüfung von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld oder sonstige Beihilfen
Ich unterstütze Sie unter anderem bei:
- Der Abwehr von Sperrzeiten
- Der Durchsetzung von ALG-Ansprüchen bei noch ungeklärter Arbeitsfähigkeit (z.B. bei langer Krankheit)
- Der Prüfung von Ansprüchen auf Wohngeld und Kinderzuschlag
- Der Beantragung und Klage gegen Ablehnungsbescheide bei Elterngeld und Unterhaltsvorschuss
Durchsetzung von Erwerbsminderungs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten
Verfahren in diesem Bereich sind oft langwierig und erfordern Gutachten und viel Fachwissen. Ich berate Sie strategisch, ob eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung in Ihrem Fall realistisch ist, und bereite Sie auf wichtige Termine für z.B. Gutachten vor. Ich helfe Ihnen unter anderem bei:
- Der Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen
- Der Durchführung von Widerspruchs- bzw. Klageverfahren
Kompetente Hilfe bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen
Von der Beantragung Ihrer Leistungsansprüche über die Prüfung der Korrektheit bis zur Durchsetzung der angemessenen Zahlung stehe ich als Anwältin für Sozialrecht an Ihrer Seite. Um Verzögerungen der Zahlungen zu vermeiden, berate ich Sie schon bei der Antragstellung. Korrekt bei der richtigen Behörde eingereicht, kann die Zeit bis zum ersten Leistungsbezug minimal gehalten werden. Ist dem Amt einmal ein Fehler unterlaufen, prüfe ich Ihre Unterlagen. Auch nützliche Tipps zu allen Bereichen des Sozialrechts gebe ich Ihnen gerne an die Hand.
Benötigen Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen? In einem Erstgespräch berate ich Sie umfassend. Bei einem niedrigen Einkommen greift dabei die Beratungskostenhilfe. Die Kosten für den Anwalt werden dann vom Staat getragen.
Fragen und Antworten
Fast jeder dritte Bescheid ist fehlerhaft. Ich prüfe Ihre Bedarfsberechnung (Regelsatz, Mehrbedarfe) und wir legen gemeinsam innerhalb der Einmonatsfrist Widerspruch ein. Oft werden gerade Kosten für Unterkunft und Heizung unrechtmäßig gekürzt.
Nicht unbedingt. Wir prüfen, ob der Rückforderungsbescheid rechtmäßig ist oder ob Sie auf den Bestand der Leistung vertrauen durften. Ein Widerspruch hat in vielen Fällen aufschiebende Wirkung, das heißt, Sie müssen vorerst nicht zahlen.
Nein. Wenn Sie einen wichtigen Grund für die Kündigung hatten (z. B. gesundheitliche Probleme, Mobbing oder unzumutbare Arbeitsbedingungen), kann die Sperrzeit aufgehoben werden. Ich helfe Ihnen, diese Gründe gegenüber der Arbeitsagentur rechtssicher darzulegen.
Die Arbeitsagentur muss unter Umständen Arbeitslosengeld zahlen, auch wenn Sie technisch gesehen noch krank sind, bis über Ihre Erwerbsminderung entschieden wurde (Nahtlosigkeitsregelung). Ich begleite Sie durch diesen komplizierten Prozess.
Viele Menschen bekommen diese Standardantwort. Wir können in vielen Fällen diese Einschätzung im Widerspruchs- oder Klageverfahren anfechten. Oft liegt der Fehler in einer unzureichenden Würdigung Ihrer tatsächlichen gesundheitlichen Einschränkungen durch die Gutachter.
Ein Widerspruchsverfahren kann mehrere Monate dauern. Kommt es zur Klage vor dem Sozialgericht, müssen Sie mit 12 bis 24 Monaten rechnen. Da es um Ihre Existenz geht, prüfen wir parallel, welche Sozialleistungen (z. B. Grundsicherung) Sie während der Wartezeit absichern.
Ja. Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, greift für unser Erstgespräch die Beratungskostenhilfe. Damit übernimmt der Staat die Kosten für mich als Ihre Anwältin. Für ein Gerichtsverfahren stellen wir für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH).
Ich bin Ihre Anwältin für Sozialrecht in Magdeburg
und Wolmirstedt.
Vereinbaren Sie telefonisch ein erstes Beratungsgespräch.
